Ratgeber · 7 Min Lesezeit

Künstler-Referenzen im Prompt: was ist erlaubt, was riskant?

Wann „in the style of [Name]" rechtlich ok ist und wann nicht. Mit Faustregeln für kommerzielle Nutzung.

„in the style of Greg Rutkowski” ist einer der meistgenutzten Modifier in Stable Diffusion. Es funktioniert hervorragend für epische Fantasy-Bilder. Es ist aber auch der zentrale Konfliktpunkt zwischen KI-Bildgeneration und Künstlerschaft. Wer das Tool kommerziell einsetzt, sollte die Lage verstehen.

Was bedeutet „in the style of” technisch?

KI-Bildmodelle wie Stable Diffusion sind auf Milliarden Bilder trainiert worden, darunter viele aktuell lebender Künstler. Im latenten Raum des Modells existieren deshalb Cluster, die sich gezielt mit ihrem Namen ansprechen lassen. „Greg Rutkowski” ist im Modell ein Stil-Anker, der epische Fantasy-Ölbilder produziert. Niemand hat das Modell explizit programmiert, diese Stile zu lernen. Sie sind im Trainingsdatensatz und damit im Gewichtungsraum.

Rechtslage Deutschland und EU (Stand 2026)

Stil selbst ist nicht urheberrechtlich geschützt. Wer im Stil Caravaggios malt, verletzt kein Urheberrecht. Diese Logik gilt grundsätzlich auch für KI-Bilder.

Geschützt sind konkrete Werke, nicht abstrakte Stile. Ein KI-generiertes Bild ist nur dann problematisch, wenn es einem konkreten existierenden Werk so nah kommt, dass es als Bearbeitung gilt.

Aber: Verbraucherschutz-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht greifen, wenn

  • der Eindruck entsteht, ein konkreter Künstler hätte das Bild gemacht
  • der Künstler durch ungenehmigte Nähe wirtschaftlich geschädigt wird
  • der Künstlername markenrechtlich geschützt ist

Konkret heißt das: ein Bild „in the style of Greg Rutkowski” auf einem Buchcover zu drucken und damit zu suggerieren, Rutkowski hätte es gemalt, kann abmahnfähig sein, selbst wenn das KI-Bild rechtlich kein Plagiat ist.

Lebende vs. verstorbene Künstler

Eine pragmatische Faustregel für kommerzielle Nutzung:

KategorieRisikoBeispiel
Verstorben > 70 JahreSehr niedrig„in the style of Caravaggio”
Verstorben < 70 JahreNiedrig bis mittel„in the style of Bob Ross” (gest. 1995)
Lebend, Stil weit verbreitetMittel„in the style of Studio Ghibli”
Lebend, klar identifizierbarer StilHoch„in the style of Greg Rutkowski”
Markenrechtlich geschütztSehr hoch„in the style of Banksy” (geschützt)

Workarounds für kommerzielle Bilder

Statt direkter Namens-Nennung lässt sich der Stil meist auch über generische Begriffe erreichen:

  • Statt „in the style of Greg Rutkowski” → epic fantasy oil painting, dramatic atmosphere, painterly brush strokes, dark color palette
  • Statt „in the style of Hayao Miyazaki” → studio ghibli aesthetic, soft pastel palette, whimsical, hand-drawn animation
  • Statt „in the style of Wes Anderson” → symmetrical composition, pastel color palette, retro cinematography, deadpan framing

Diese Beschreibungen treffen den Stil oft fast genauso gut und sind rechtlich deutlich unkritischer. Der Artikel zu Prompt-Engineering-Grundlagen zeigt das Bauprinzip.

LoRAs und trainierte Custom-Modelle

In Stable Diffusion gibt es LoRAs, die explizit auf einen Künstler trainiert sind. Civitai ist voll davon. Diese sind technisch noch direkter als ein Prompt-Modifier — sie reproduzieren den Stil oft pixelgenauer.

Risiko-Einschätzung:

  • LoRAs auf verstorbene Künstler oder generische Stile → unkritisch
  • LoRAs auf lebende Künstler ohne deren Zustimmung → klares rechtliches Risiko bei kommerzieller Nutzung
  • LoRAs auf eigene Werke oder mit Lizenz → unkritisch

Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt nur LoRAs, deren Trainingsbasis dokumentiert und konsentbasiert ist.

Was Midjourney macht

Midjourney hat seit v6 die Auswirkung von Künstlernamen reduziert. Wer „in the style of Greg Rutkowski” sagt, bekommt zwar einen ähnlichen Look, aber weniger pixelgenau als in SDXL. Midjourney filtert auch aktiv bestimmte Namen heraus, wenn rechtliche Beschwerden eingehen.

Die ethische Perspektive

Unabhängig von der Rechtslage: viele lebende Künstler empfinden „in the style of [Name]“-Prompts als Verletzung. Initiativen wie Spawning haben Opt-Out-Listen aufgebaut, mit denen sich Künstler aus Trainingsdatensätzen ausschließen können. Eine professionelle Praxis respektiert solche Wünsche.

Für die meisten Anwendungen reicht es ohnehin, generische Stilmerkmale zu beschreiben statt Künstler-Namen zu zitieren. Das Ergebnis ist oft genauso gut und die Frage „darf ich das?” stellt sich gar nicht erst.

Best-Practice-Checkliste für kommerzielle KI-Bilder

  1. Keine lebenden Künstler im Prompt nennen.
  2. Stilmerkmale generisch beschreiben (Komposition, Lichtsprache, Materialität).
  3. Keine geschützten Marken und Symbole im Bild zeigen lassen.
  4. Keine identifizierbaren echten Personen ohne Einwilligung generieren.
  5. Bei LoRAs auf Herkunft prüfen.
  6. Output vor Veröffentlichung gegen bekannte Werke gegenrecherchieren.

Diese sechs Punkte decken 99 % der typischen Fallen ab.

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